Können Adoptiv- und Pflegeeltern Elternzeit nehmen?

Adoptiv- und Pflegeeltern haben in Deutschland genauso Anspruch auf Elternzeit wie leibliche Eltern. Der Gesetzgeber erkennt an, wie wichtig eine stabile Bindung für jedes Kind ist - unabhängig davon, auf welchem Weg es in die Familie kommt.

Überblick: Elternzeit für Adoptiv- und Pflegeeltern

Wann beginnt die Elternzeit?
Die Elternzeit startet ab dem Tag, an dem das Kind in euren Haushalt aufgenommen wird.
- Adoptiveltern: ab Beginn der Adoptionspflege
- Pflegeeltern: ab tatsächlicher Aufnahme des Kindes
- Ende des Anspruchs: spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes
Der Geburtstag des Kindes spielt dabei keine Rolle - entscheidend ist der Tag der Aufnahme in eure Familie.

Welche Regeln gelten?
Die Regelungen entsprechen weitgehend denen für leibliche Kinder. Der Aufnahmetag wird wie ein "Geburtstag" behandelt - für:
- Dauer des Anspruchs
- Anmeldefristen
- Kündigungsschutz

Wie lässt sich Elternzeit aufteilen?
Bis zu 3 Jahre pro Elternteil
Jede Mutter und jeder Vater kann bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind nehmen - unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nutzt.

Elternzeit vor dem 3. Geburtstag
- frei wählbar Beginn und Ende
- bis zu 3 Zeitabschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
- Planung für die nächsten 2 Jahre erforderlich (Bindungszeitraum)

Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag
Auch nach dem 3. Geburtstag ist Elternzeit möglich - bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag
Wichtig:
- Anmeldefrist 13 Wochen
- Kündigungsschutz beginnt 14 Wochen vorher
Unterschiede vor und nach dem 3. Geburtstag
- längere Anmeldefrist nach dem 3. Geburtstag
- Elternzeit vor dem 3. Geburtstag kann zur Anwartschaftszeit der Arbeitslosenversicherung
- nach dem 3. Geburtstag nur, wenn währenddessen sozialversicherungspflichtig Teilzeit gearbeitet wird

Auslandsadoptionen
Auch bei Auslandsadoptionen besteht Anspruch auf Elternzeit.
Der Beginn richtet sich danach, wann das Kind tatsächlich in eure Obhut kommt - etwa durch eine gerichtliche Entscheidung oder wenn es bei euch wohnt.
Eine Reise ins Herkunftsland allein gilt nicht als Aufnahme des Kindes.